WANN KANN ICH EINEN PFLEGEDIENST IN ANSPRUCH NEHMEN?

Jederzeit . Sie können alle angebotenen Leistungen auch als Selbstzahler nutzen. Wenn sie keinen Pflegegrad haben, aber die Voraussetzungen erfüllen, übernehmen wir für Sie die Beantragung.

WIE ERHALTE ICH EINEN PFLEGEGRAD?

Wir übernehmen für sie die Beantragung bei ihrer zuständigen Pflegekasse.
Nach ca. 4 Wochen kommt der Medizinische Gutachter zu Ihnen nach Hause. Bei diesem Termin wird immer ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes mit vor Ort sein .
Nach einer ca. 4 Wöchigen Bearbeitungszeit seitens der Pflegekasse erhalten sie Ihren Bescheid zum Pflegegrad.

WAS BEDEUTEN DIE PFLEGEGRADE?

Pflegegrad 1

12,5 – unter 27 Punkte
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegesachleistung: 125,00 €

Pflegegrad 2

27 – unter 47,5 Punkte
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegeld: 316,00 € 
Pflegesachleistung : 689 €

Pflegegrad 3

47,5 – unter 70 Punkte
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegeld: 545,00 €
Pflegesachleistung: 1298 €

Pflegegrad 4

70 – unter 90 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegeld: 728€ 
Pflegesachleistung 1612€

Pflegegrad 5

90 – 100 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegeld: 901,00 €
Pflegesachleistung: 1995,00 €

In allen Pflegegraden erhalten Sie zusätzlich noch Sachleistungen.
Monatlich : 40,00€ zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel
Monatlich: 125,00€ Entlastungsleistungen
Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 4000,00€
Verhinderungspflege jährlich 1612,00€ oder bis zu 2418,00€ 
Kurzzeitpflege
Hausnotrufgerät

WELCHE VERSORGUNGSMODELLE GIBT ES?

Sachleistung Pflegegeld
Sie erbringen alleine die Versorgung ihres Angehörigen und erhalten jeweils die Pfleggeldleistung ihres Pflegegrades. Sie sind aber dazu verpflichtet aller 6 Monate im Pflegegrad 1-3 und aller 3 Monate im Pflegegrad 4-5 einen Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.

Kosten: Pflegegrad 1-3 23€, Pflegegrad 4-5 33,00€
Die Kosten der Pflegeberatung übernimmt ihre Pflegekasse

Pflegesachleistung
Ausschließlich der Pflegedienst erbringt alle Leistungen und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab . Sie erhalten kein Pflegeld.

Kombinationsleistung
Sie und der Pflegedienst erbringen gemeinsam die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Sobald der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen mit ihrer Pflegekasse abgrechnet hat erhalten sie anteiliges Pflegegeld.

Verhinderungspflege
Hat der Pflegebedürftige seit 6 Monaten einen Pflegegrad, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Dafür steht jährlich ein Betrag von 1612€ zur Verfügung. Die Versorgung kann in einer Stationären Einrichtung, längstens 28 Tage oder zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Bei einer Stundenweisen Vertretung Ihrer Pflegeperson unter 6 Stunden täglich wird Ihr Pflegegeldanspruch nicht gekürzt. Bei Nichtinanspruchnahme einer stationären Einrichtung kann der Betrag von 1612,00€ auf 2418,00€ erhöht werden.

Betreuungs- und – Entlastungsleistungen
Sie haben dafür ein monatliches Budget von 125,00€ zur Verfügung welches Sie individuell nach Absprache für die Betreuung ihres Angehörigen nutzen können.
z.B. Spazieren gehen, Ausflüge, Geistiges Training, Kirchenbesuche und vieles mehr.